Stadt Ulm
Mich würde interessieren, ob die Stadt Ulm bei den Einzelhändler_innen für den durch die Maßnahme begründeten Verdienstaufall aufkommt; Gegebenenfalls sogar für die daraus resultierende Insolvenz.
Falls nicht: Was macht die Stadt Ulm, wenn dahingehend der Rechtsweg beschritten wird?
Antwort von der Verwaltung:
Sehr geehrter Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Erfahrung zeigt, dass durch die Ausweisung von Fußgängerzonen die Aufenthaltsqualität und einhergehend damit auch das Konsumverhalten der Passanten ansteigt. Zahlungsunfähigkeiten einzelner Unternehmen sind natürlich nicht das Ziel der Ausweisung von Fußgängerzonen, dennoch gibt es keinen Anspruch auf öffentliche Parkplätze für Kunden vor dem eigenen Geschäft.
Kommentare
am 20. Sep. 2021
um 17:44 Uhr
Dass in autofreien Straßen
am 21. Sep. 2021
um 09:49 Uhr
Bei Ihrer Behauptung handelt
am 25. Sep. 2021
um 22:23 Uhr
@Kommentar Es gibt keine "zu