Stadt Ulm

Mich würde interessieren, ob die Stadt Ulm bei den Einzelhändler_innen für den durch die Maßnahme begründeten Verdienstaufall aufkommt; Gegebenenfalls sogar für die daraus resultierende Insolvenz.
Falls nicht: Was macht die Stadt Ulm, wenn dahingehend der Rechtsweg beschritten wird?

Antwort von der Verwaltung:

Sehr geehrter Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Erfahrung zeigt, dass durch die Ausweisung von Fußgängerzonen die Aufenthaltsqualität und einhergehend damit auch das Konsumverhalten der Passanten ansteigt. Zahlungsunfähigkeiten einzelner Unternehmen sind natürlich nicht das Ziel der Ausweisung von Fußgängerzonen, dennoch gibt es keinen Anspruch auf öffentliche Parkplätze für Kunden vor dem eigenen Geschäft.

Kommentare

Dass in autofreien Straßen die Einzelhandelsumsätze zurückgehen ist ein Mythos. Richtig ist aber auch, dass Einzelhandel an Bedeutung für die Innenstadtbesucher verliert. Gastro- und Kulturangebote können das (über)kompensieren. Hier ein paar Beispiele und Studien https://www.xing.com/news/insiders/articles/mehr-umsatz-im-einzelhandel-durch-autofreie-strassen-stadte-sind-fur-menschen-gebaut-4156929
Bei Ihrer Behauptung handelt es sich um eine falsche Darstellung. Viele Menschen (mich eingeschlossen) werden mit diesen Einschränkungen nicht mehr durch die gesamte Stadt laufen, nur um einen Laib Brot (bspw.) zu kaufen. Seit etwa einem Monat bin ich verletzt, dass ich nur sehr kurze Strecken zurücklegen kann. Wie soll ich also im Einzelhandel einkaufen, wenn ich dort nicht parken kann? Von Menschen m. Behinderung, alten u. kranken Menschen ganz zu schweigen? Das sorgt für Umsatzverlust.
@Kommentar Es gibt keine "zu große" Fußgängerzone. Wenn man als Gehbehinderter sich nicht mehr die Strecken zutraut, kann man über Hilfen nachdenken, z.B. wenn man noch stehen kann, E-Roller. Ich erwarte ja auch nicht im Möbelhaus in Senden, weil mir das zu groß ist, da mit meinem Benz durchzubrettern.