Zufahrt zu Tiefgarage in der Herrenkellergasse

Im Bereich der Anwesen Herrenkellergasse 16 - 22 befindet sich eine Tiefgarage mit rund 160 Einzelstellplätzen. Wird den Nutzern dann ein gesondertes Fahrrecht auf der Herrenkellergasse genehmigt oder beginnt die Fußgängerzone erst nach der Einfahrt zu dieser Tiefgarage? Es muss sichergestellt werden, dass die Bewohner ihre Stellplätze weiterhin nutzen könen.

Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Aktuell befinden wir uns in einem ergebnisoffenen Planungsprozess. Sollte es zur Einrichtung einer Fußgängerzone kommen, so wäre die Zufahrt zu privaten Parkplätzen sichergestellt.

Viele Grüße
Moderation PS