Durchfahrtsverbot mit Anlieger frei am Judenhof

Parkplatznutzern u. Radfahrern die Zufahrt über eine Fußgängerzone am Judenhof zu ermöglichen, verschärft die aktuelle Situation, da Fußgänger einer Gefährdung ausgesetzt werden, da sie von keinem Fahrzeug- oder Radverkehr ausgehen, dieser sich zeitlich nicht reglementieren lässt. Optimum wäre ab Schuhhausgasse Durchfahrtsverbot, mit Anlieger frei, mit Hinweis in der Frauenstraße. Nach Einmündung Karpfengasse, verkehrsberuhigter Bereich und Einbahnstraße, mit Andienungsflächen in Schuhhausgasse.