Abgrenzung der Parkzonen

Im Zuge der Vereinheitlichung der Parkregelung ist auch eine Neuordnung der Bewirtschaftungsgebiete bzw. -bereiche notwendig. Um die Akzeptanz und das Verständnis zu gewährleisten, muss die Abgrenzung des Bewirtschaftungsgebietes sinnvoll und nachvollziehbar sein.
Die geplante Einteilung der Gebiete in Ulm orientiert sich an der Abgrenzung der Fußgängerzone bzw. den verkehrsberuhigten Bereichen sowie an Hauptverkehrsstraßen. Die neuen Parkbereiche werden größer gefasst als bisher, um die Parkchancen der Bewohner zu erhöhen. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, dass Verkehre innerhalb einer Parkzone vermieden werden. Anstatt der 6 aktuell vorhandenen Parkbereiche werden 3 Bewirtschaftungsbereiche empfohlen.
Unsere Fragen an Sie:
Inwieweit finden Sie die Einteilung der vorgeschlagenen Parkzonen sinnvoll gewählt?
Haben Sie Fragen, Bedenken oder Anpassungsvorschläge?
Kommentare
am 18. Nov. 2020
um 11:59 Uhr
Kommentar der Moderation
Sehr geehrte/r Gast,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie hatten in Ihrem Beitrag eine Frage gestellt, welche wir an die Stadtverwaltung weitergeleitet haben. Diese möchte Sie darüber informieren, dass Parken mit Ihrem Bewohnerparkausweis nur für die geltende und zugewiesene Zone möglich ist, in welcher der Wohnsitz liegt.
Freundliche Grüße
Samira Beck (Moderation)