Sonstige Fragen

Wertverlust/Frage vom 22.12.22

Ihre Antwort: Die Realiserung basiert auf Grundlage bestehendem Baurecht sowie auf normales Baugenehmigungsverfahren ist doch so nicht richtig und meiner Meinung nach grundsätzlich falsch.
In Mähringen betrifft das wenige freie Bauplätze, die für Einfamilienhäuser geplant waren.
Könnten Sie bitte diese Antwort, nochmals überrpüfen? Danke

Sehr geehrter Gast, die Antwort ist korrekt, denn die Errichtung der Unterkünfte bedarf einer Baugenehmigung, die nur erteilt werden darf, wenn die Vorgaben des geltenden Baurechts eingehalten werden. Damit können nur Grundstücke genutzt werden, bei denen dies der Fall ist. Ob dies bei den von Ihnen angedeuteten Grundstücken in Mähringen der Fall ist, kann erst nach Abschluss des Verfahrens mit Sicherheit gesagt werden.
Antwort von Moderator MP