Sonstige Fragen

Unterkünfte in Neubaugebieten

Die Stadt Ulm schreibt seit geraumer Zeit in die Kaufverträge für Grundstücke in Neubaugebieten, dass die Käufer mindestens 10 Jahre selbst in den gebauten Häusern wohnen müssen. Wäre es dann nicht im Gegenzug die moralische Pflicht der Stadt Ulm, die bei Vertragsabschluss bestehenden Gegebenheiten (reines Wohngebiet mit Ein- bis Zweifamilienhäusern) zumindest für die 10 Jahre zu gewährleisten?

Sehr geehrter Gast, wir haben die Fragen seit dem 13.01.2023 mit Blick auf die anstehenden Sitzungen in den Ortschaftsräten und im Gemeinderat am 15.02.2023 gesammelt. Die Antworten sind in die Beschlussvorlagen eingeflossen. Sie finden den aktuellen Stand im Bürgerinformationssystem der Stadt Ulm unter GD 038/23 und GD 033/23/1.

Antwort von Moderator MP