Unterbringung

Unterbringung rechtskräftig verurteilter Gewaltverbrecher

Kann ausgeschlossen werden, dass in den Teil Orten rechtskräftig verurteilt die Gewaltverbrecher untergebracht werden? Oder werden Problemfälle in den bewachten Unterkünften untergebracht?

Meine Frage zielt explizit nicht auf ein Generalverdacht ab sondern auf den Einzelfall.

So wurde in Illerkirchberg zum Beispiel auch ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger untergebracht. Kann die Stadt Ulm dies für die Teilorte ausschließen?

Sehr geehrter Gast, die im Stadtgebiet unterzubringenden geflüchteten Menschen werden der Stadt zugewiesen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten achtet die Stadtverwaltung mit größter Aufmerksamkeit darauf, dass keine Gefahr von den Menschen ausgeht. Eine Garantie kann die Stadt an dieser Stelle nicht aussprechen, weil es eine hundertprozentige Sicherheit in keinem Bereich unseres Lebens gibt.

Antwort von Moderator MP