Sonstige Fragen

Übertragung der Entscheidung zur Grundstücksauswahl

Im Gemeinderat sitzen mehrheitlich Vertreter aus den Kernstadtteilen. Wäre es nicht eine gute Idee, dass der Gemeinderat sich eine Selbstverpflichtung auferlegt, die Voten der Ortschaftsräte nicht nur zu berücksichtigen, sondern sich nicht über sie hinweg zu setzen, solange die Quote erfüllt wird? Ich kann mir nicht vorstellen, wie z.B. ein Söflinger Stadtrat ohne genauere Kenntnis der Verhältnisse in z.B. Jungingen bei der Vielzahl der Alternativen eine möglichst gute Entscheidung treffen soll.

Sehr geehrter Gast, der Gemeinderat ist in dieser Angelegenheit das zuständig Entscheidungsgremium. Der Ortschaftsrat ist hier zu hören und hat ein Vorschlagsrecht. Beides ist in der Hauptsatzung der Stadt Ulm geregelt. Daher werden die Vorschläge aus den Ortschaften auf Realisierbarkeit geprüft und - bei einer positiven Prüfung - in den Entscheidungsvorgang als echte Alternative einbezogen. Dies wird Gegenstand der Sitzungen in den Ortschaftsräten zu Beginn des kommenden Jahres sowie in der Sitzung des Gemeinderats am 15.02.2023 sein.

Antwort von Moderator MP