Sonstige Fragen

Nochmals: Selbstverpflichtung des Gemeinderats

In der Antwort zur Frage "Übertragung der Entscheidung zur Grundstücksauswahl" wird darauf verwiesen, dass die Ortschaftsräte nur beratende Funktion haben. In Kenntnis der zitierten Hauptsatzung war das aber nicht mein Punkt. Ich stelle die Frage in der Hoffnung auf eine echte Antwort deshalb nochmals: Wäre es nicht eine gute Idee, wenn sich der Gemeinderat (gemäß §12 Ziff. 41 der Hauptsatzung) eine Selbstverpflichtung auferlegen würde, sich nicht über die Voten der Ortschaften hinweg zu setzen?

Sehr geehrter Gast, die Stadt wird auch bei diesen anstehenden notwendigen Entscheidungen nicht von den Regelungen der Hauptsatzung abweichen. Daher steht auch eine von Ihnen ins Spiel gebrachten "Selbstverpflichtung" nicht zur Debatte. Auch Ihre Frage - die eigentlich ein Vorschlag ist - wird selbstverständlich an die Ortschaftsräte und Fraktionen des Gemeinderats weitergeleitet.

Antwort von Moderator MP