Unterbringung

Entschädigung des Wertverlustes

Werden direkte Anwohner beim Verkauf Ihrer Häuser entschädigt, weil sie anstatt in einer Wohnsiedlung nun in direkter Nachbarschaft zu einer Containersiedlung wohnen und der Wert ihres Hauses nun sinkt?

Sehr geehrter Gast, die Realisierung der Wohnunterkünfte erfolgt auf Grundlage von bestehendem Baurecht sowie eines normalen Baugenehmigungsverfahrens. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei Realisierung von baurechtlich zulässigen Bauvorhaben grundsätzlich nicht.

Antwort von Moderation MP