Unterbringung

Aufstellung von mobilen Flüchtlingsunterkünften im Außenbereich

Kann die Aufstellung von mobilen Flüchtlingsunterkünften auf einem Grundstück im Außenbereich gem. § 246 Abs. 9 BauGB als sonstiges Vorhaben genehmigt werden, wenn im Innenbereich der Gemeinde bereits andere Grundstücke, sogar voll erschlossene Grundstücke, hierfür zur Verfügung stehen? Ist dies in diesem Fall nicht gem. § 246 Abs 13a bzw. Abs. 14 BauGB ausgeschlossen?

Sehr geehrter Gast, eine pauschale Antwort auf Ihre Frage ist an dieser Stelle nicht möglich. Die Realisierung der Wohnunterkünfte erfolgt auf Grundlage von bestehendem Baurecht sowie eines vorgenommenen normalen Baugenehmigungsverfahrens. Entsprechend werden im Rahmen des Verfahrens genau diese Fragen zu klären sein. Von Seiten der Verwaltung haben wir nur solche Grundstücke ausgewählt, bei denen aus unserer Sicht Baurecht besteht und damit eine Baugenehmigung am Ende des Verfahrens erteilt werden kann. Im Falle der vom jeweiligen Ortschaftsrat vorgeschlagenen weiteren potentiellen Grundstücke ist dies zu prüfen. Selbstverständlich werden die geltenden baurechtlichen Regularien eingehalten.

Antwort von Moderator MP