Was ist ein Nahverkehrsplan?
Was ist ein Nahverkehrsplan?
Kein Öffentlicher Personennahverkehr ohne Nahverkehrsplan. Einen solchen aufzustellen, ist für die Kommunen gesetzliche Pflicht.
Ein Nahverkehrsplan (NVP) bilanziert zum einen das gegenwärtige Angebot an Bussen und Straßenbahnen. Zum andern legt er die Quantität und Qualität des zukünftigen Angebots fest.
Dabei muss er Veränderungen in der Struktur von Wohnen und Gewerbe sowie der zu erwartenden Verkehrsnachfrage in seinem Geltungsbereich berücksichtigen. Ebenso dient der NVP im Hinblick auf die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als Entscheidungsgrundlage.
Was habe ich als Bürger mit dem Nahverkehrsplan zu tun? Warum soll ich mich beteiligen?
Der ÖPNV betrifft potenziell alle BürgerInnen und Bürger. Er ist ein Angebot für bequeme, umweltfreundliche und stadtverträgliche Mobilität und wird in seiner Bedeutung künftig noch mehr zunehmen.
Ziel ist es, möglichst viele Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen und damit weitere Kunden für den ÖPNV zu gewinnen.
Daher ist es wichtig zu erfahren: Wo sehen Sie, die Bürgerinnen und Bürger, seine Stärken, seine Schwächen? Als „Experten des Alltags“ können Sie den Planern wertvolle Anhaltspunkte und Anregungen liefern.
Wer sind die Akteure?
Die Aufgabe, in Ulm den ÖPNV zu organisieren, hat die Stadt. Ihr obliegt die so genannte „Aufgabenträgerschaft“ über die Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes mit Bussen und Straßenbahnen innerhalb der Stadtgrenze.
Betraut durch die Stadt Ulm, betreibt die SWU Nahverkehr Ulm/Neu-Ulm derzeit die Straßenbahnlinie 1 sowie zwölf Buslinien und den Nachtbusverkehr. Daneben gibt es noch weitere Betreiber, die einen überwiegenden Teil des Nahverkehrs in den Ulmer Ortschaften erbringen.Mit dem Auslaufen der Konzessionen Ende 2019 ist die Frage der künftigen Betreiber derzeit offen.
Über viele Monate hinweg hat sich innerhalb der Stadtverwaltung eine Projektarbeitsgruppe mit den Themen „Nahverkehrsplan Ulm“ und „Zielnetz“ beschäftigt, verstärkt durch Vertreter von DING, der SWU Verkehr sowie eines externen Fachbüros und einem rechtlichen Berater.
Aber obacht: für Regionalbuslinien, die von Ulm in die benachbarten Landkreise Alb-Donau und Neu-Ulm verkehren, ist die Stadt nicht zuständig.
Wer entscheidet?
Welche Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung und den Stellungnahmen des Projektbeirats weiterverfolgt werden können, entscheidet der Gemeinderat im Frühjahr 2017. Anschließend wird der Nahverkehrsplan formell öffentlich zur Anhörung gebracht. Voraussichtlich im Juni 2017 soll im Gemeinderat dann über den Nahverkehrsplan beschlossen werden, der eine wichtige Rolle bei der Vergabe von Verkehrsdienstleistungen spielt.
Wer betreibt den Ulmer ÖPNV?
Betraut durch die Stadt Ulm, betreibt die SWU Nahverkehr Ulm/Neu-Ulm derzeit die Straßenbahnlinie 1 sowie zwölf Buslinien und den Nachtbusverkehr. Daneben gibt es noch weitere Betreiber, die einen
überwiegenden Teil des Nahverkehrs in den Ulmer Ortschaften erbringen. Mit dem Auslaufen der Konzessionen Ende 2019 ist die Frage der künftigen Betreiber derzeit offen.