Sanierungsgebiet "Innenstadt West"

Karte mit der Abgrenzung des Sanierungsgebietes rund um die Fußgängerzone Hirschstraße/Bahnhofstraße

Sanierungsgebiete werden ausgewiesen, wenn städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, um Missstände zu beseitigen. Diese Defizite können unterschiedlicher Natur und Ausprägung sein. Für das Untersuchungsgebiet "Innenstadt West" sind dies unter anderem substanzielle, funktionale und gestalterische Mängel. Für die Durchführung der Maßnahmen sollen Fördermittel zur Finanzierung beantragt werden. Für Modernisierungen gibt es zudem Steueranreize für Eigentümer*innen.

Zentrales Thema ist der bauliche Zustand und die Gestaltung der zentralen Fußgängerzone. Sie ist ganz offensichtlich in die Jahre gekommen und wird ihrer örtlichen und überregionalen Bedeutung nicht mehr gerecht. Analog ihrer Bedeutung soll sie daher in den kommenden Jahren umgebaut und entsprechend ihrer Funktion als zentraler Freiraum in der Stadt und als bedeutender Handels-, Begegnungs- und Kommunikationsort ausgebaut werden.

Die angrenzenden südlichen Bereiche weisen ebenso kaum aufenthalts- und städtebauliche Qualitäten auf. Die zentrale Fußgängerzone und die angrenzenden Bereiche sollen deshalb zum Sanierungsgebiet "Innenstadt West" werden. In Deutschland gilt ein fest umrissenes Gebiet, in dem eine Gemeinde eine „Städtebauliche Sanierungsmaßnahme“ durchführt als Sanierungsgebiet. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch. Bevor diese Satzung beschlossen werden kann, ist jedoch die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen erforderlich. Mit der Durchführung hat der Gemeinderat die städtische Sanierungstreuhand Ulm (SAN), die bereits seit 1977 im Auftrag der Stadt Ulm alle Arbeiten übernimmt, die in einem Sanierungsgebiet anfallen betraut.

In der Sanierungssatzung werden unter anderem die Ziele für die Sanierung formuliert. Diese sind im weiteren Verlauf zu konkretisieren. Für das Sanierungsgebiet "Innenstadt West" können sie in etwa so lauten:

  • Entwicklung von Modernisierungs- und Anpassungsstrategien für einen klimagerechten Umbau,
  • Schaffung von Infrastruktur für neue, zukunftsorientierte Mobilitätsformen,
  • Schaffung von Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum und Verknüpfung mit den angrenzenden Stadträumen
  • Nachverdichtung und Multifunktionalität durch Nebeneinander von Wohnen, Freizeit und Gewerbe,
  • Stärkung der Identifikation mit der Ulmer Innenstadt und
  • Doppelte Innenentwicklung mit Ausbau und Vernetzung der vorhandenen Grünstrukturen.

Der gesamte Prozess ist im Endbericht zur Beteiligung dokumentiert