Kernpunkte des aktuellen Konzeptes

Erste Maßnahmenansätze wurden auf Grundlage der dargestellten Konflikte erarbeitet. Generell sind die Parkstände in der Ulmer Innenstadt bereits bewirtschaftet. Es gilt die historisch gewachsenen Regelungen zu überdenken und den dargestellten Konflikten bestmöglich zu begegnen.

Die Kernpunkte des Konzeptes sind die Neuordnung des Parkraumangebotes und der Parkzonen. Die Zahl der Parkzonen wird von 6 auf 3 reduziert. Damit haben die Anwohner einen größeren Freiheitsgrad bei der Parkstandssuche.

Es wird eine flächendeckende Mischparkregelung mit Gebührenpflicht vorgeschlagen. Das heißt, es darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden. Grundsätzlich stehen die Parkstände also allen Nutzenden frei. Gleichzeitig ist die Regelung leicht verständlich für jedermann und das Parkraumangebot wird rechtskonform geordnet.

Um die verkehrslenkenden Effekte in die Sammelanlagen beizubehalten, sollte auch weiterhin eine Parkdauerbegrenzung im öffentlichen Straßenraum vorgesehen werden. Vorgeschlagen wird eine einheitliche Begrenzung auf 2 Stunden. Die Bewirtschaftungszeiten orientieren sich an den Ladenöffnungszeiten. Die Erhebungen zeigen, dass eine Anpassung nicht nötig ist.

Die Gebühren werden auf Grundlage der geltenden Rechtsprechung angepasst. Vorgeschlagen wird eine Parkscheingebühr von 2 bis 3 € pro Stunde. Darüber hinaus wird eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Bewoh-nerparkausweise diskutiert.