Informationen zur Mischparkregelung

In der Ulmer Innenstadt gibt es bereits eine Parkraumbewirtschaftung mit verschiedensten Parkregelungen. Beispielhaft sind Parkscheibenregelungen, reines Bewohnerparken, Mischparken mit Gebührenpflicht sowie reines Gebührenparken mit und ohne Parkdauerbegrenzung. Dies kann für Ortskundige verwirrend sein und zu einem erhöhten Parksuchverkehr führen. Gleichzeitig ist der Parkdruck trotz der Bewirtschaftung sowohl tags als auch nachts hoch.

Flächendeckend reines Bewohnerparken ist entsprechend der Vorgaben der StVO nicht rechtskonform. Bewohnerparkbereiche dürfen nicht größer als 1000 m sein. Werktags dürfen von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 % der Parkflächen für Bewohner reserviert sein. Werktags von 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr und sonn- und feiertags dürfen nicht mehr als 75 % der Parkflächen für Bewohner reserviert sein.

Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer einheitlichen und klar verständlichen Regelung wird für die gesamte Ulmer Innenstadt eine Mischparkregelung mit Gebührenpflicht vorgeschlagen. Hierbei darf entweder mit gültigem Parkschein oder mit Bewohnerparkausweis geparkt werden. Grundsätzlich stehen die Parkstände also allen Nutzern frei.

Eine rechtskonforme Regelung ist damit gewährleistet. Nachsteuernde Maßnahmen oder Anpassungen durch zukünftige Neuausweisungen oder Erweiterungen von Fußgängerzonen, wie sie im Moment im Innenstadtdialog oder bei Gemeinderatsanträgen diskutiert werden, sind nicht notwendig.
In Einzelfällen kann es sinnvoll sein, Ausnahmen von der Mischparkregelung zu erlauben. Die Vor- und Nachteile sind unter Berücksichtigung der Situation vor Ort abzuwägen. Die Stadt sieht reines Bewohnerparken an folgenden Straßen vor (s. Karte):

  • Am Platz Unter der Metzig auf Höhe des Metzgerturms,
  • Auf dem Kreuz (Bereich zwischen Frauenstraße, Hahnengasse, Griesbad-gasse, Seelengraben).