Informationen zu Bewohnerparkausweisen
Der Bundesrat hat am 5. Juni 2020 dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften zugestimmt. Die Länder werden ermächtigt, die Gebühren für Bewohnerparkausweise durch eigene Gebührenordnungen anzupassen. Ebenso kann die Ermächtigung durch die Länder nun weiter auf die Kommunen übertragen werden.
Der bundeseinheitliche Gebührenrahmen in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr bleibt allerdings dort bestehen, wo die Länder nicht aktiv werden. Das Land Baden-Württemberg plant die Zuständigkeit an die Kommunen zu übertragen. Das Ministerium erarbeitet dazu eine landesrechtliche Verordnung. Die Festsetzung der Gebühr für Bewohnerparkausweise bedarf dann einer kommunalen Satzung.
Die bisherige Obergrenze für Bewohnerparkausweise von 30,70 Euro im Jahr ist nicht mehr zeitgemäß. Oft werden dadurch nicht einmal die Kosten für den Verwaltungsaufwand gedeckt. Aufgrund der Änderung können in den Gebührenordnungen neben dem Verwaltungsaufwand für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner angemessen berücksichtigt werden.
In der Diskussion spielt zugleich die Verkehrswende zur Erreichung der Klimaziele und für mehr Lebensqualität eine Rolle. Die Preise für andere Verkehrsmittel, beispielsweise für ÖPNV-Jahreskarten, mussten vor dem Hintergrund allgemeiner Preis- und Lohnsteigerungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angehoben werden. Es sollte den Kommunen daher auch ermöglicht werden, mit Bedacht und im Ermessen der Verhältnisse vor Ort die Gebühren für Bewohnerparkausweise anzuheben.